Die Kündigung einer Premium-Mitgliedschaft ist ein zentrales Thema bei der Partnersuche im Internet. Wie häufig ist es schon vorgekommen, dass Nutzer kostenpflichtige Premium Mitgliedschaften eingegangen sind und erst hinterher entdeckt haben, dass sie hätten fristgerecht kündigen müssen, noch dazu unter Einhaltung gewisser Formalien, um nicht direkt in ein Abo zu geraten. Natürlich muss bei der ordnungsgemäßen Kündigung die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten werden.
Diese kann allerdings sehr stark variieren und kein User sollte sich nicht darauf verlassen, dass alle Kontaktportale dieselbe Frist haben. Das ist nämlich nicht der Fall. Von daher empfehlen wir, die AGB und Kündigungsbedingungen ganz genau zu lesen, dort steht so einiges drin, beispielsweise auch über das gern diskutierte Widerrufsrecht, was unwissende Nutzer später gerne als Abofalle oder Abzocke betiteln, als solche aber explizit in den Geschäftsbedingungen angesprochen und lediglich überlesen wurden.
Dieser Artikel dagegen befasst sich hauptsächlich mit den Formalien, die einzuhalten sind. Die wiederum variieren von Partnerbörse zu Partnerbörse. In Ausgabe 14/2013 hat COMPUTER BILD Partnerbörsen getestet. ElitePartner verlangte bis vor kurzem noch eine schriftliche Kündigung auf Papier, obwohl die Anmeldung einfach über das Internet geschehen konnte. Diese Klausel wurde bald darauf für unwirksam erklärt, der Kunde kann ab sofort auch über das Internet eine Kündigung aussprechen. Flirtfair lässt angeblich immer noch nur schriftliche Kündigungen zu und verlangt zudem noch einen Kündigungsgrund. Hier ist also besondere Vorsicht geboten. Kündigungen sollten grundsätzlich ausschließlich an offizielle Faxnummern, Firmen- und E-Mail-Adressen geschickt werden. Bekannte 01800-Servicenummern könnten jederzeit abgeschaltet werden.
Bei manchen Partnerbörsen kann man ganz einfach telefonisch kündigen, bei anderen nur schriftlich per Brief (E-mails gelten nicht), wieder andere bevorzugen sogar die Mail an den Kundenservice. Manchmal ist die Kündigung sogar nur über den Zahlungsanbieter möglich. Unsere Testberichte geben jeweils darüber Auskunft, wir können nicht jeden einzelnen Anbieter hier auflisten, sondern testen tagtäglich neue. Die sicherste Variante ist ganz altmodisch immer noch der Brief per Einschreiben, sie ist offiziell immer richtig und nicht anfechtbar. Hier gibt es einen einfachen Vordruck zum Ausfüllen.
Manche Partnerbörsen verlangen zudem noch zusätzlich bestimmte Daten wie E-Mail-Adresse, mit der sich angemeldet wurde, Nutzername und Kündigungsgrund. Vorsichtshalber sollten diese Angaben also gleich mit hinzugefügt werden. Dann kann gar nicht mehr schief gehen. Alles ist wasserdicht.
Die Plattform Aboalarm startete im Juni 2013 eine Petition und will damit eine Gesetzesänderung bewirken. Kündigen soll künftig so einfach werden wie der Vertragsabschluss. Alle Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, sollen künftig per E-Mail kündbar sein. Aboalarm stellt u. a. Formulare zur Verfügung, die bereits die Adresse des Anbieters enthalten wie z. B. für Parship.
Weiterhin ist zu beachten, dass die meisten Testmitgliedschaften, die man für geringes Geld erstehen kann und eine kurze Laufzeit haben, ebenfalls gewissen Kündigungsfristen unterstehen, deren Bedingungen du in den AGB und während der Buchung nachlesen solltest. Ansonsten kann es schnell zu einer unliebsamen Verlängerung in eine weit teurere Mitgliedschaft ausarten.